Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist sehr daran gelegen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website www.pflichtenkompass.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Nicht alle Dokumente im PDF-Format auf der Website sind barrierefrei zugänglich oder als barrierefrei gekennzeichnet.
- Nicht alle anderssprachigen Wörter auf der Website weisen die korrekte HTML-Auszeichnung auf.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
- Der Text der Website zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sowie die Seite „www.pflichtenkompass.de" sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.
Datum der Erstellung
Diese Erklärung wurde am 22.03.2021 erstellt.
Barriere melden: Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte benutzen Sie dafür die vorgesehene E-Mail-Adresse:
barrierefreiheit@vbg.de.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Ressort Informationstechnologie – Usability
Massaquoipassage 1
22305 Hamburg
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de.